Das Zivilrecht ist vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht zu unterscheiden. Alle Rechtsanwält*innen der Kanzlei beraten Sie gerne über grundsätzliche zivilrechtliche Fragestellungen. Diese umfassen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen z.B. über die Gültigkeit und Auslegung von Verträgen.
Besonders relevant sind hier Fragen rund um Kaufverträge und deren Kündigung, zur Sachmängelgewährleistung und Garantien, zum Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, und zu Verbraucherrechten. Wir beraten Sie gerne auch zum Mietrecht, beispielsweise betreffend Kündigungen aufgrund Eigenbedarfs, mangelnder Mietzahlung oder Störung des Hausfriedens.
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