Wenn eine Forderung gegen einen Dritten besteht, diese jedoch bisher nicht realisiert werden konnte, muss diese letztendlich gerichtlich durchgesetzt werden.
Wir übernehmen auf Wunsch sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Anschließend beauftragen wir den Gerichtsvollzieher zur Durchführung der Zwangsvollstreckung. |