Ihre Rechtsanwälte in
Passau seit 1955 – Anwaltskanzlei Würdinger

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Seit über 65 Jahren Rechtsanwaltstätigkeit in Passau


Die Kanzlei wurde im Jahr 1955 von Rechtsanwalt Franz Würdinger gegründet und wird heute von den Rechtsanwälten Herbert Hugger und Dmitry Adam geführt.


Als Rechtsanwälte in Passau stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen im Verkehrsrecht, Familienrecht und allgemeinen

Zivilrecht beratend und vertretend zur Seite. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen eine individuelle Einschätzung des Sachverhalts, die transparente Darstellung rechtlicher Möglichkeiten sowie die strukturierte Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

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Rechtsschutzversicherung


Unsere Arbeitsweise beinhaltet das sorgfältige Einholen der Deckungszusage für jeden Fall, den wir bearbeiten. Dies gewährleistet, dass Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt sind und keine bösen Überraschungen erleben, während wir Ihre rechtliche Angelegenheit bearbeiten.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Für außergerichtliche Tätigkeiten können Sie Beratungshilfe beantragen, wenn Sie entsprechende Nachweise, beispielsweise vom Sozialamt oder in Bezug auf Ihr Einkommen, vorlegen. Eine Zuzahlung in Höhe von 15 € ist erforderlich. Ferner können Sie eine Prozesskostenhilfe mit der Klage beantragen. Hierfür sind Belege und ein entsprechender Antrag erforderlich.

Unfallsachen


In Unfallsachen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung unsere Gebühren, vorausgesetzt, der Unfall war zweifelsfrei unverschuldet Ihrerseits. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie ausführlich über dieses Verfahren und Ihre Ansprüche zu informieren. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihr Recht auf Entschädigung in vollem Umfang geltend zu machen.

Grundsätzliches zur Gebührenberechnung


Grundsätzlich rechnen wir über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies richtet sich in Zivilverfahren nach dem Gegenstands- oder Streitwert, in Straf-, Bußgeld- und Sozialgerichtsverfahren nach Rahmengebühren. Im außergerichtlichen Bereich sind auch Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand oder auf der Basis einer Pauschale möglich.

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